Allgemeine Geschäftsbedingungen



AGB für den Online-Shop der GOECKE GmbH & Co. KG

1. Allgemeines

1.1. Die nachstehenden Vertragsbestimmungen (AGB) gelten für sämtliche über den Online-Shop auf www.goecke.de abgeschlossenen Verträge über den Verkauf von Waren zwischen GOECKE GmbH & Co. KG, Ruhrstraße 38, 58332 Schwelm (nachfolgend: GOECKE GmbH & Co. KG ) und dem Kunden (nachfolgend: KUNDE). Der Verkauf erfolgt ausschließlich an KUNDEN, die Unternehmer im Sinne des § 14 BGB sind, ohne Rücksicht darauf, ob GOECKE GmbH & Co. KG die Ware selbst herstellt oder bei Zulieferern einkauft.

1.2. Abweichende Allgemeine Geschäftsbedingungen von KUNDEN erkennt GOECKE GmbH & Co. KG nicht an, es sei denn, GOECKE GmbH & Co. KG hätte diesen ausdrücklich und schriftlich zugestimmt.

1.3. Alle Vereinbarungen zwischen GOECKE GmbH & Co. KG und dem KUNDEN im Rahmen des Bezuges von Waren von GOECKE GmbH & Co. KG, sind in diesen Verkaufsbedingungen schriftlich niedergelegt.

2. Vertragsschluss

2.1. Der KUNDE kann durch Anklicken des Buttons "Warenkorb-Symbol" die gewünschten Artikel in den Warenkorb einlegen und sodann durch Anklicken des Warenkorbs den Bestellprozess einleiten. Innerhalb des Bestellprozesses muss der Kunde die erforderlichen Kontakt-Daten für den Versand und für die Zahlung eingeben und die Bestellung durch Anklicken des Buttons „Kaufen“ abschließen.

2.2. Eingabefehler, insbesondere irrtümlich in den Warenkorb eingelegte Waren, kann der KUNDE über die Eingabe der gewünschten Menge im Warenkorb und die vorhandenen Schaltflächen korrigieren. Im Bestellprozess kann der Kunde Eingabefehler in den verschiedenen Schritten durch Navigation zum jeweiligen Schritt mittels der Buttons „vor“ und „zurück“ des Browsers korrigieren.

2.3. Die Darstellung der Artikel im Online-Shop von GOECKE GmbH & Co. KG stellt lediglich eine unverbindliche Aufforderung an den KUNDEN zur Bestellung dar. Der KUNDE gibt durch die Bestellung ein verbindliches Angebot zum Vertragsabschluss über die in dem Warenkorb enthaltenen Artikel ab.
GOECKE GmbH & Co. KG wird den Zugang der Bestellung unverzüglich per E-Mail automatisiert bestätigen und den Warenbestand prüfen. Durch die automatisierte Bestellbestätigung des Shop-Systems kommt noch kein Vertragsverhältnis zu Stande. Diese dient nur der Information
Das Vertragsverhältnis kommt mit der Auftragsbestätigung bzw. Rechnungsstellung durch die GOECKE GmbH & Co. KG zu Stande, die in der Regel kurzfristig, spätestens jedoch innerhalb von 14 Tagen erfolgt.

2.4. Der Kaufvertrag kommt zustande mit GOECKE GmbH & Co. KG, Ruhrstraße 38, 58332 Schwelm.

2.5. Vertragssprache ist Deutsch.

2.6. Die Abgabe der Ware erfolgt nur in handelsüblichen Mengen.

3. Vertragstextspeicherung

Der Vertragstext wird von GOECKE GmbH & Co. KG gespeichert. Die Bestelldaten werden dem KUNDEN gesondert in Textform (E-Mail) zugesandt. Die AGB können auch auf der Internetseite von GOECKE GmbH & Co. KG abgerufen und ausgedruckt werden.

4. Preise und Versandkosten

4.1. Alle Preise sind in Euro angegeben und verstehen sich zuzüglich der gesetzlichen Mehrwertsteuer. Sie beinhalten weder eine Versicherung, noch die Verpackungs- und Porto- bzw. Frachtkosten, die in der Rechnung gesondert ausgewiesen werden.

4.2 Die Höhe der Verpackungs- und Porto- bzw. Frachtkosten ist abhängig vom Volumen, der Länge und des Gewichts der Sendung, ebenso von der Menge des benötigten Füll- bzw. Polstermaterials für einen warenschonenden Transport und der Art des Transportes (Paketdienst bzw. Spedition). Aufgrund der vielen Einflussgrößen kann GOECKE GmbH & Co. KG keine pauschalen bzw. automatisierten Angaben zur Höhe der effektiven Transportkosten machen.

4.3 Als grobe Richtschnur für den Paketdienstversand gilt:
Verpackungskosten für 1 Paket mit einem Gewicht bis zu 30 kg inklusiv des benötigten Polster-
bzw. Füllmaterial zwischen 0,70 € und maximal 8,00 €.
Portokosten für 1 Paket mit einem Gewicht bis zu 30 kg im Standard-Inlandsversand (keine Übergröße/-Länge, kein Expressversand): 2,90 € - 4,00 €.
Wünscht der Kunde die Versendung mit den verschiedenen Express-Versandmöglichkeiten, können die Portokosten ein Vielfaches der für den Standardversand anfallenden Portokosten betragen. Deshalb versendet GOECKE GmbH & Co. KG nur dann per Express, wenn der Kunde dies ausdrücklich wünscht und dieser die Portokosten vorab telefonisch freigegeben hat.

4.4. Auf Wunsch erstellt GOECKE GmbH & Co. KG ein für den Kunden kostenfreies Angebot über die Höhe der Versandkosten.

4.5. Bei grenzüberschreitenden Lieferungen werden weitere Steuern (z.B. im Fall eines innergemeinschaftlichen Erwerbs) und/oder Abgaben (z.B. Zölle) vom KUNDEN zu zahlen sein.

4.6. GOECKE GmbH & Co. KG gewährt dem KUNDEN ab einem Nettoauftragswert von 300 EUR einen Rabatt von 5%; ab einem Nettoauftragswert von 600 EUR einen Rabatt von 8% und ab einem Nettoauftragswert von 1.000 EUR einen Rabatt von 10% auf den jeweils gültigen Listenpreis des aktuellen Gesamtkataloges. Bei der Ermittlung der anzuwendenden Rabattstufe werden ausschließlich mengenrabattfähige Artikel, die als solche bei den einzelnen Artikel bezeichnet werden, berücksichtigt. Der Rabatt wird automatisch im Warenkorb berücksichtigt und entsprechend angezeigt.

4.7. GOECKE GmbH & Co. KG ist berechtigt, bei einer Warenabnahme unter einem Bestellwert von
50 EUR exklusive MwSt. einen Kleinmengenzuschlag von 10 EUR zu berechnen.

5. Zahlungsbedingungen

5.1. GOECKE GmbH & Co. KG akzeptiert nur die Zahlung per Rechnung, bzw. Vorkasse unter Vorbehalt.

5.2. Sofern sich aus der Auftragsbestätigung/Rechnung nichts anderes ergibt, ist der Kaufpreis netto ohne Abzug spätestens innerhalb von 30 Tagen ab Rechnungsdatum zur Zahlung fällig. Es gelten die gesetzlichen Regeln bezüglich der Folgen des Zahlungsverzugs.

5.3. Aufrechnungsrechte stehen dem KUNDEN nur zu, wenn die Gegenansprüche rechtskräftig festgestellt, unbestritten oder von GOECKE GmbH & Co. KG anerkannt sind. Zur Ausübung eines Zurückbehaltungsrechts ist der KUNDE nur befugt, wenn sein Gegenanspruch rechtskräftig festgestellt oder unbestritten ist.

5.4. Wird GOECKE GmbH & Co. KG eine Verschlechterung in den Vermögensverhältnissen des KUNDEN bekannt oder gerät der KUNDE mit mehr als 10% der bei GOECKE GmbH & Co. KG offenen Zahlungen in Verzug, dann kann GOECKE GmbH & Co. KG die sofortige Zahlung aller offenen Rechnungen, auch der nicht fälligen Rechnungen verlangen.

5.5. GOECKE GmbH & Co. KG ist berechtigt, im Fall erforderlicher Mahnungen Mahnkosten je Mahnung zu berechnen. Diese betragen 5,00 EURO für die 2. Mahnung und 7,50 EURO für die 3. Mahnung, sowie Verzugszinsen in Höhe von 8 Prozentpunkten über dem jeweiligen Basiszinssatz.
Die 1. Mahnung erfolgt ohne Mahnkosten.

5.6. GOECKE GmbH & Co. KG kann einen höheren Verzugsschaden geltend machen. Dem KUNDEN bleibt jedoch ausdrücklich der Nachweis vorbehalten, ein Schaden sei nicht entstanden oder wesentlich niedriger, als von GOECKE GmbH & Co. KG geltend gemacht.

6. Liefer- und Versandbedingungen

6.1. Bei Lieferungen an KUNDEN gelten die Incoterms 2010 EXW („ex works“) in der jeweils neusten geltenden Fassung als vereinbart. GOECKE GmbH & Co. KG ist bei Lieferungen an KUNDEN berechtigt, den Versand selbst auf Kosten des KUNDEN zu organisieren, soweit der KUNDE GOECKE GmbH & Co. KG keine Vorgaben für den Versand macht.

6.2. Soweit der KUNDE GOECKE GmbH & Co. KG keine Vorgaben für den Versand macht, erfolgt der Versand der vom KUNDEN gekauften Artikel in der Regel kurzfristig gegen offene Rechung, bei Vorkasse unverzüglich nach Erhalt der Zahlung (Gutschrift auf dem Geschäftskonto von GOECKE GmbH & Co. KG), spätestens jedoch innerhalb von 3 Werktagen nach Zahlungseingang, es sei denn, im Zusammenhang mit dem konkreten Artikel wird auf eine kürzere oder längere Lieferfrist ausdrücklich hingewiesen.

6.3. Die Gefahr des zufälligen Untergangs und der zufälligen Verschlechterung der verkauften Sache geht bei Lieferungen an KUNDEN mit der Übergabe an diesen selbst oder eine empfangsberechtigte Person, im Fall des Versendungskaufs bereits mit der Auslieferung der Ware, an eine geeignete und mit der üblichen Sorgfalt ausgewählte Transportperson über.

6.4. GOECKE GmbH & Co. KG ist berechtigt, Lieferungen in Staaten abzulehnen, für die zum Zeitpunkt der Bestellung ein generelles Exportverbot besteht. Im Übrigen kann GOECKE GmbH & Co.KG die Lieferung an den KUNDEN verweigern, sofern für die vom KUNDEN bestellte Ware eine Exportbeschränkung besteht.

6.5. Bei absehbaren Lieferverzögerungen wird GOECKE GmbH & Co. KG den KUNDEN unverzüglich informieren.

6.6. Soweit der KUNDE die Lieferung der Ware an eine Baustellen-Adresse wünscht, hat der KUNDE GOECKE GmbH & Co. KG folgende Kontaktdaten mitzuteilen: Eine vollständige und postalisch korrekte Anschrift einschließlich der Straßenbezeichnung, eine eindeutige Hausnummer und eine Baustellen- bzw. Mobiltelefonnummer. Zudem hat der KUNDE GOECKE GmbH & Co. KG einen Ansprechpartner zu benennen. Sofern sich die Lieferung an eine Baustellen-Adresse aufgrund der schwierigen Zustellbedingungen verzögert, informiert GOECKE GmbH & Co. KG den KUNDEN unverzüglich.

6.7 Sofern der KUNDE die Versendung der Ware per Expressversand wünscht, hat er dies ausdrücklich vorher mit GOECKE GmbH & Co. KG zu vereinbaren. Diese Art der Versendung erfolgt erst, nachdem GOECKE GmbH & Co. KG dem KUNDEN die Höhe der anfallenden Portokosten mitgeteilt und der KUNDE diesbezüglich seine vorherige telefonische Freigabe erteilt hat.

6.8. (Retouren) Rücksendungen an GOECKE GmbH & Co. KG müssen telefonisch oder per Telefax zusammen mit der jeweiligen Auftragsnummer avisiert werden und bedürfen der ausdrücklichen Zustimmung durch GOECKE GmbH & Co. KG. Weiterhin muss immer eine Kopie der Rechnung und des GOECKE-Reklamationsblatt beiliegen, da sonst die Rücknahme nicht zugeordnet werden kann. Retouren werden nur angenommen, wenn sie auf dem von GOECKE GmbH & Co. KG vorgeschlagenen Versandweg verschickt werden. Die Kosten für unfreie und nicht angenommene Sendungen trägt der KUNDE.

7. Transportschäden

7.1. Sollten Transportschäden an der Ware festgestellt werden, hat der KUNDE als Empfänger unverzüglich eine Schadensmeldung gegenüber dem Frachtführer (Spedition oder Paketdienst) vorzunehmen. Sonstige erkennbare Transportschäden sind spätestens innerhalb von 3 Tagen nach Erhalt der Ware gegenüber GOECKE GmbH & Co. KG in Textform geltend zu machen.

7.2. GOECKE GmbH & Co. KG haftet nicht für Mängel, die infolge fehlerhafter Handhabung, normaler Abnutzung oder durch Fremdeinwirkung entstanden sind. Bei Reparaturen an der Ware in Eigen-leistung oder durch Dritte, die ohne das schriftliche Einverständnis von GOECKE GmbH & Co. KG erfolgen, erlischt der Gewährleistungsanspruch gegenüber GOECKE GmbH & Co. KG.

8. Eigentumsvorbehalt

8.1. GOECKE GmbH & Co. KG behält sich das Eigentum an den verkauften Sachen bis zur vollständigen Zahlung aller gegenwärtigen und künftigen Forderungen aus dem Kaufvertrag und der laufenden Geschäftsbeziehung (gesicherte Forderungen) vor.

8.2. Die unter Eigentumsvorbehalt stehenden Waren dürfen von dem KUNDEN vor vollständiger Bezahlung der gesicherten Forderungen weder an Dritte verpfändet, noch zur Sicherheit übereignet werden. Der KUNDE hat GOECKE GmbH & Co. KG unverzüglich schriftlich zu benachrichtigen, wenn und soweit Zugriffe Dritter auf die Waren von GOECKE GmbH & Co. KG erfolgen.

8.3. Bei vertragswidrigem Verhalten des KUNDEN, insbesondere bei Nichtzahlung des fälligen Kaufpreises, ist GOECKE GmbH & Co. KG berechtigt, nach den gesetzlichen Vorschriften vom Vertrag zurückzutreten und die Ware auf Grund des Eigentumsvorbehalts und des Rücktritts heraus zu verlangen. Zahlt der KUNDE den fälligen Kaufpreis nicht, darf GOECKE GmbH & Co. KG diese Rechte nur geltend machen, wenn dem KUNDEN zuvor erfolglos eine angemessene Frist zur Zahlung gesetzt wurde oder eine derartige Fristsetzung nach den gesetzlichen Vorschriften entbehrlich ist.

8.4. KUNDEN sind befugt, die unter Eigentumsvorbehalt stehenden Waren im ordnungsgemäßen Geschäftsgang weiter zu veräußern und/oder zu verarbeiten. In diesem Fall gelten ergänzend die nachfolgenden Bestimmungen.

8.4.1. Der Eigentumsvorbehalt erstreckt sich auf die durch Verarbeitung, Vermischung oder Verbindung unserer Waren entstehenden Erzeugnisse zu deren vollem Wert, wobei GOECKE GmbH & Co. KG als Hersteller gilt. Bleibt bei einer Verarbeitung, Vermischung oder Verbindung mit Waren Dritter deren Eigentumsrecht bestehen, so erwirbt GOECKE GmbH & Co. KG Miteigentum im Verhältnis der Rechnungswerte der verarbeiteten, vermischten oder verbundenen Waren. Im Übrigen gilt für das entstehende Erzeugnis das Gleiche wie für die unter Eigentumsvorbehalt gelieferte Ware.

8.4.2. Die aus dem Weiterverkauf der Ware oder des Erzeugnisses entstehenden Forderungen gegen Dritte tritt der KUNDE schon jetzt insgesamt bzw. in Höhe des etwaigen Miteigentumsanteils gemäß vorstehendem Absatz zur Sicherheit an GOECKE GmbH & Co. KG ab. GOECKE GmbH & Co. KG nimmt die Abtretung an. Diese Pflichten des KUNDEN gelten auch in Ansehung der abgetretenen Forderungen.

8.4.3. Zur Einziehung der Forderung bleibt der KUNDE neben GOECKE GmbH & Co. KG ermächtigt. GOECKE GmbH & Co. KG verpflichtet sich, die Forderung nicht einzuziehen, solange der KUNDE seinen Zahlungsverpflichtungen gegenüber GOECKE GmbH & Co. KG nachkommt, nicht in Zahlungsverzug gerät, kein Antrag auf Eröffnung eines Insolvenzverfahrens gestellt ist und kein sonstiger Mangel der Leistungsfähigkeit des KUNDEN vorliegt. Ist dies aber der Fall, so kann GOECKE GmbH & Co. KG verlangen, dass der KUNDE die abgetretenen Forderungen und deren Schuldner gegenüber GOECKE GmbH & Co. KG bekannt gibt und dabei alle zum Einzug erforderlichen Angaben macht, die dazugehörigen Unterlagen aushändigt und den Schuldnern (Dritten) die Abtretung an GOECKE GmbH & Co. KG mitteilt.

8.4.4. Übersteigt der realisierbare Wert der Sicherheiten die Forderungen von GOECKE GmbH & Co. KG um mehr als 10%, wird GOECKE GmbH & Co. KG auf Verlangen des KUNDEN Sicherheiten nach Wahl von GOECKE GmbH & Co. KG freigeben.

9. Mängelhaftung / Rügepflicht

9.1. Mängelansprüche eines KUNDEN setzen voraus, dass dieser seinen nach § 377 HGB geschuldeten Untersuchungs- und Rügeobliegenheiten innerhalb von 7 Kalendertagen nach Erhalt der Ware in Textform ordnungsgemäß nachgekommen ist.

9.2. Die Verjährungsfrist für Mängelansprüche von KUNDEN beträgt 12 Monate, gerechnet ab Gefahrenübergang auf den KUNDEN.

10. Haftung

10.1. Die Ansprüche des KUNDEN auf Schadensersatz oder Ersatz vergeblicher Aufwendungen gegen GOECKE GmbH & Co. KG richten sich außerhalb des Gewährleistungsrechts ohne Rücksicht auf die Rechtsnatur des Anspruchs nach diesen Bestimmungen.

10.2. Die Haftung von GOECKE GmbH & Co. KG ist – gleich aus welchen Rechtsgründen – ausgeschlossen, es sei denn, die Schadensursache beruht auf Vorsatz und/oder grober Fahrlässigkeit von GOECKE GmbH & Co. KG oder der Mitarbeiter, der Vertreter oder der Erfüllungsgehilfen von GOECKE GmbH & Co. KG. Soweit die Haftung von GOECKE GmbH & Co. KG ausgeschlossen oder beschränkt ist, gilt dies auch für die persönliche Haftung von Arbeitnehmern, Vertretern oder Erfüllungsgehilfen von GOECKE GmbH & Co. KG.

10.3. Für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, die auf einer vorsätzlichen, grob fahrlässigen oder fahrlässigen Pflichtverletzung durch GOECKE GmbH & Co. KG oder eines gesetzlichen Vertreters oder Erfüllungsgehilfen von GOECKE GmbH & Co. KG beruhen, haftet GOECKE GmbH & Co. KG nach den gesetzlichen Bestimmungen.

10.4. Sofern GOECKE GmbH & Co. KG zumindest fahrlässig eine wesentliche Vertragspflicht, also eine Pflicht, deren Einhaltung für die Erreichung des Vertragszwecks von besonderer Bedeutung ist (wesentliche Vertragspflicht bzw. Kardinalpflicht) verletzt, ist die Haftung auf den typischerweise entstehenden Schaden, also auf solche Schäden, mit deren Entstehung im Rahmen des Vertrages typischerweise gerechnet werden muss, beschränkt.

10.5. Die Haftung von GOECKE GmbH & Co. KG nach dem Produkthaftungsgesetz (§ 14 ProdHG) bleibt unberührt. Das Gleiche gilt bei arglistigem Verschweigen von Mängeln und/oder bei der Übernahme von Garantien für die Beschaffenheit der Ware durch GOECKE GmbH & Co. KG.

11. Materialvorbehalte

Handelsübliche Abweichungen können vom Kunden nur gerügt werden, wenn sie im Verkehr als wesentlich angesehen werden. Die Angaben von GOECKE GmbH & Co. KG zu Liefer- und Leistungsgegenstand sind bloße Beschreibungen und stellen keine Garantie dar.

12. Datenspeicherung und Datenschutz

Es wird auf die Datenschutzerklärung unter www.goecke.de verwiesen.

13. Schlussbestimmungen

13.1. Bei Geschäften mit KUNDEN gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts.

13.2. Ist der KUNDE Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen, ist ausschließlicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus diesem Vertrag der Geschäftssitz von GOECKE GmbH & Co. KG in 58332 Schwelm.

13.3. Dasselbe gilt, wenn der KUNDE Unternehmer i.S.d. § 14 BGB ist und keinen allgemeinen Gerichtsstand in Deutschland hat oder Wohnsitz oder gewöhnlicher Aufenthalt im Zeitpunkt der Klageerhebung nicht bekannt ist.

13.4. Die Befugnis von GOECKE GmbH & Co. KG, auch das Gericht an einem anderen gesetzlichen Gerichtsstand anzurufen, bleibt unberührt.